AGBs der NAVAYA GmbH

 

 

Kleiner Werder 10b, D-39114 Magdeburg

 

 

Stand: 10/2019

 

 

Geltungsbereich

 

 

1.1 Die NAVAYA GmbH („NAVAYA“) erbringt ihre Leistungen zur Nutzung der Software für den Endkunden („Kunde“) über das Medium Internet auf der Grundlage

 

 

– der jeweils gültigen Produkt- und Leistungsbeschreibung, welche auf der Internetseite www.addon-marketplace.com eingesehen werden kann und

 

 

– der folgenden Nutzungsbedingungen.

 

 

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

 

1.3 DIE SOFTWARE RICHTET SICH AUSSCHLIESSLICH AN UNTERNEHMER UND DARF NUR VON DIESEN GENUTZT WERDEN. SIE IST NICHT FÜR DIE NUTZUNG DURCH VERBRAUCHER VORGESEHEN.

 

 

  1. Vertragsgegenstand

 

 

2.1 Der Vertragsgegenstand ist die Nutzung von Software über das Internet für die Dauer des Vertrages. Das erworbene Lizenz-Paket sowie die jeweils maßgebliche Produktbeschreibung bestimmen den Funktionsumfang.

 

 

2.2 Die Bereitstellung der erforderlichen Hardware und Software, sowie die Unterhaltung der Netzverbindung, bilden keinen Bestandteil dieses Vertrages und sind von dem Kunden auf eigene Kosten und Gefahr selbst zu beschaffen.

 

 

2.3 NAVAYA schuldet keine individuelle Anpassung der Software und Beratungsleistungen, soweit nicht anders vereinbart.

 

 

  1. Vertragsabschluss

 

 

3.1 Der Kunde registriert sich mit seinen Daten bestehend aus E-Mail-Adresse und Passwort auf der Internetseite www.addon-marketplace.com. Mit dem Absenden dieser Daten an NAVAYA gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss des Vertrages ab, welches durch NAVAYA per E-Mail bestätigt wird.

 

 

3.2 Die Freischaltung des Kundenkontos bildet die Annahmeerklärung des Angebots durch NAVAYA und das Zustandekommen des Vertrags zwischen NAVAYA und dem Kunden.

 

 

3.3 Nach der Freischaltung kann der Kunde über sein Kundenkonto kostenpflichtige Leistungen (z.B. Lizenzen) bestellen.

 

 

  1. Leistungen

 

 

4.1 Sofern die technische Umsetzung der Leistung mit den Bestimmungen dieser Bedingungen übereinstimmt, ist sie der NAVAYA freigestellt.

 

 

4.2 NAVAYA ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und zu aktualisieren, ohne dass ein Anspruch des Kunden darauf besteht.

 

 

4.3 NAVAYA ist befugt, Erfüllungsgehilfen für die Erfüllung der Leistungen zu beauftragen.

 

 

4.4 NAVAYA darf Änderungen an den vereinbarten Leistungen durchführen, falls dies durch gesetzliche und/oder regulatorische Vorgaben zwingend erforderlich ist. Der Kunde wird durch NAVAYA binnen angemessener Frist über die Änderungen informiert.

 

 

4.5 Andere Änderungen an den vereinbarten Leistungen dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn dadurch der Wert der Leistungen für den Kunden nicht reduziert wird und für den Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten anfallen.

 

 

  1. Verfügbarkeit und Funktionseinschränkungen

 

 

5.1 Die von NAVAYA bereitgestellte Software kann an 24 Stunden, 7 Tagen in der Woche genutzt werden. Dabei steht die NAVAYA in Abhängigkeit von Dritten bzw. Dienstleistern.

 

 

5.2 Die Verfügbarkeit wird bis zum Übergabepunkt geschuldet. Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums.

 

 

5.3 NAVAYA ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen. Dabei ist die NAVAYA darauf bedacht, die Wartungsarbeiten nach 20 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) durchzuführen. Diese Arbeiten werden dem Kunden nicht angekündigt. Sonstige Wartungsarbeiten werden dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt. Während der Wartungsarbeiten steht die Software nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

 

 

5.4 Aufgrund von nicht näher vorauszusehenden gleichzeitigen Zugriffen auf den Server durch den Kunden und andere Vertragspartner der NAVAYA oder sonstigen von NAVAYA nicht zu verantwortenden Umständen kann es vorübergehend zu Einschränkungen des Zugriffs auf die Software kommen. Gleiches gilt bei technischen Änderungen der Anlagen der NAVAYA, Wartungsarbeiten, Updates oder Upgrades, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb notwendig sind und bei Einschränkungen, die zurückzuführen sind auf

 

 

– schuldhaftes Handeln des Kunden sowie seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen,

 

 

– höhere Gewalt,

 

 

– Einschränkungen des Dienstes, welche aus Vorgaben des Kunden oder notwendigen rechtlichen oder regulatorischen Vorschriften resultieren.

 

 

5.5 NAVAYA ist für die Dauer der Auswirkung von höherer Gewalt von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Höhere Gewalt liegt vor, wenn sich ein Ereignis außerhalb der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners befindet sowie wenn ein unvorhersehbares Ereignis den Vertragspartner an der Leistungserbringung hindert.

 

 

5.6 Zu höherer Gewalt zählen hauptsächlich behördliche Mittel und nicht von NAVAYA verursachte Betriebsstörungen.

 

 

5.7 Die NAVAYA hat keinen Einfluss auf folgende Gegebenheiten:

 

 

– Kenntnisnahme durch Dritte von Daten, welche über das Internet übermittelt werden

 

 

– Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet

 

 

– konkrete Leitungswege der Daten von der NAVAYA aus und die Betriebsbereitschaft der von anderen Anbietern betriebenen Server, Router und Lösungswege

 

 

5.8 NAVAYA wendet die anerkannten Sicherheitsstandards an und verschlüsselt die eingegebenen Daten für die Übertragung, um sie vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Dabei nutzt NAVAYA die aus ihrer Sicht technisch und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten. Dass ein kompletter Schutz vor schädigenden Daten nicht möglich ist, erkennt der Kunde an.

 

 

5.9 Unentgeltliche Leistungen kann NAVAYA jederzeit ändern und/oder einstellen, ohne dass der Kunde Ansprüche geltend machen kann.

 

 

  1. Nutzungsbefugnisse

 

 

6.1 NAVAYA hat den alleinigen Anspruch an das Urheberrecht sowie alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software. Wenn die Rechte Dritten gehören, hat NAVAYA entsprechende Verwertungsrechte.

 

 

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Für die Nutzung für Zwecke von verbundenen Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG (Deutsches Aktiengesetz) ist eine vorherige Zustimmung von NAVAYA einzuholen.

 

 

6.3 NAVAYA gewährt dem Kunden und den von diesen angelegten Nutzern während der Vertragslaufzeit ein ausschließliches Recht, die Software zu nutzen. Gleiches gilt auch für alle Upgrades und Updates.

 

 

6.4 Das eingeräumte Nutzungsrecht darf seitens des Kunden nicht an Dritte übertragen werden. Ebenso ist es dem Kunden nicht gestattet, Dritten den Gebrauch der Software in sonstiger Weise zu ermöglichen.

 

 

  1. Preise

 

 

7.1 Alle Preise und Preisangaben verstehen sich in der gesetzlichen Währung – derzeit Euro. Soweit die gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, versteht sich das Entgelt zuzüglich dieser Umsatzsteuer.

 

 

7.2 Die Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, wenn keine andere Frist vereinbart wurde. Bestellungen per Lastschrift führen zur sofortigen Zahlung des Zahlbetrags per Einzug. Im Falle einer Rücklastschrift (z.B. mangels erforderlicher Kontodeckung) ist der Kunde in der Pflicht, die durch die Rücklastschrift angefallenen Kosten zu zahlen.

 

 

7.3 Rechnungen von NAVAYA gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn kein begründeter Widerspruch innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt. Der Widerspruch bedarf schriftlicher Form.

 

 

7.4 Der Kunde ist mit der Zustellung von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden. Zusätzlich werden die Rechnungen dem Kunden elektronisch in seinem Kundenkonto zur Verfügung gestellt. Fordert der Kunde die postalische Übermittlung der Rechnungen, kann NAVAYA hierfür ein Entgelt verlangen.

 

 

7.5 Kosten, die mit der Zahlung des Entgelts anfallen, trägt der Kunde.

 

 

  1. Gewährleistung und Haftung

 

 

8.1 NAVAYA gewährleistet, dass die Software den anerkannten Regeln der Technik entspricht und keine Fehler enthält, welche den Wert oder die Eignung zu der gewöhnlichen oder vertraglich festgelegten Nutzung reduzieren oder aufheben. Hiervon unberührt ist eine unerhebliche Minderung der Gebrauchsmöglichkeit.

 

 

8.2 Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die auf eine Fehlbedienung oder nicht ordnungsgemäße Umgebungsbedingungen auf Seiten des Kunden zurückzuführen ist, wird von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

 

8.3 Erlangt der Kunde Kenntnis über etwaige Rechtsmängel und/oder Forderungen Dritter, so informiert er NAVAYA unverzüglich schriftlich und überlässt NAVAYA die ausschließliche Kontrolle über die Verteidigung und damit verbundene Handlungen, soweit für den Kunden zumutbar. Der Kunde bietet NAVAYA die erforderliche Vollmacht, Unterstützung und Informationen zur Durchführung der genannten Handlungen.

 

 

8.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine Ansprüche im Hinblick auf Rechtsmängel ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NAVAYA anzuerkennen.

 

 

8.5 Von den vorstehenden Regelungen unberührt sind Rechte nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

 

 

8.6 Für Schäden, die von NAVAYA oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet NAVAYA im Rahmen ihrer betrieblichen Haftpflichtversicherung.

 

 

8.7 Für leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet NAVAYA nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und ihre Haftung ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, aufgrund welcher der Vertragsschluss erfolgte und auf deren Einhaltung der jeweilige Vertragspartner vertrauen durfte.

 

 

8.8 Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, insofern die Datensicherung nicht in die vertraglich festgelegten Leistungen der NAVAYA fällt. Bei einem von NAVAYA verursachten Datenverlust haftet NAVAYA deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den Sicherheitskopien, welche durch den Kunden zu erstellen sind, und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Datensicherung verlorengegangen wären.

 

 

8.9 Die NAVAYA haftet nicht auf Schadensersatz nach § 536 a BGB (Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel. Unberührt bleiben die Ziffern 8.6 und 8.7.

 

 

8.10 NAVAYA ist von übriger Haftung freigestellt.

 

 

8.11 Die vorstehenden Regelungen wirken sich nicht auf die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften aus.

 

 

  1. Pflichten des Kunden

 

 

9.1 Der Kunde stellt NAVAYA alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen zur Verfügung.

 

 

9.2 Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten sowie die Daten der Nutzer bei der Registrierung vollständig und ordnungsgemäß einzugeben und die während der Vertragslaufzeit entstandenen Veränderung unverzüglich zu aktualisieren.

 

 

9.3 Der Kunde schafft die technischen Voraussetzungen, sodass NAVAYA ihre Leistungen wie beauftragt erbringen kann.

 

 

9.4 Verarbeitet der Kunde bei der Nutzung der Software Daten und ist für die Verarbeitung die Einholung einer Einwilligung Betroffener gesetzlich oder vertraglich verpflichtend oder ist der Kunde ein Berufsgeheimnisträger, so verpflichtet sich der Kunde, Einwilligungen betroffener Personen einzuholen.

 

 

9.5 Der Kunde verpflichtet sich,

 

 

a.) Passwörter vor dem Zugriff Dritter zu schützen und entsprechende Hinweise zu befolgen,

 

 

b.) regelmäßig aktualisierte Anti-Viren-Programme einzusetzen und seine Daten vor Übermittlung durch entsprechende Anti-Viren Software zu überprüfen,

 

 

c.) die NAVAYA unverzüglich über erkennbare Probleme zu informieren und NAVAYA bei der Fehleranalyse und -beseitigung zu unterstützen, indem er auftretende Störungen genau beschreibt, notwendige Daten bereitstellt und der NAVAYA die für die Mängelbeseitigung angemessene Zeit gewährt,

 

 

d.) die Software zweckentsprechend zu nutzen.

 

 

9.6 Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen,

 

 

a.) die Funktion und die Sicherheit der Software in jeglicher Hinsicht zu beeinträchtigen,

 

 

b.) Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der NAVAYA die Nutzung der Software zu ermöglichen. Davon unberührt bleiben die Mitarbeiter des Kunden, soweit die Nutzung der Software für Zwecke des Kunden erforderlich ist.

 

 

9.7 Kosten und/oder Aufwendungen, die aus dem Nicht-Befolgen der vorstehenden Pflichten durch den Kunden resultieren, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

 

 

  1. Schutzrechte und Sperre

 

 

10.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Software gesetzliche und behördliche Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts, des Strafrechts und des Urheberrechts, einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen.

 

 

10.2 Diese Verpflichtung besteht auch im Falle der durch einen in der Verantwortung des Kunden stehenden Nutzer begangen Pflichtverletzung.

 

 

10.3 NAVAYA ist von jeglicher Haftung befreit, die auf eine von dem Kunden verursachten Pflichtverletzung zurückzuführen ist. Der Kunde wird NAVAYA nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen.

 

 

10.4 Wird der NAVAYA eine Rechtsverletzung zur Last gelegt, welche vom Kunden oder auf Veranlassung des Kunden von der NAVAYA begangen wurde und darin besteht, dass Informationen, die Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, veröffentlicht wurden, so kann der Kunde von der NAVAYA beauftragt werden, anfallende Kosten für Schadensersatz und eine angemessene Rechtsverteidigung zu übernehmen.

 

 

10.5 Die vorstehenden Pflichten bestehen dann nicht, wenn die NAVAYA ein Mitverschulden zur Last fällt und/oder wenn der Kunde die entsprechende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

 

 

10.6 Bei einem hinreichenden Verdacht oder dem Vorliegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht, ist NAVAYA berechtigt, den Funktionsumfang der Software ohne Ankündigung bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Nutzung durch den Kunden zu begrenzen oder zu sperren.

 

 

10.7 NAVAYA ist berechtigt, die Nutzungsmöglichkeiten wie in Ziffer 11.6 beschrieben zu begrenzen oder sperren, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

 

 

10.8 Zudem ist NAVAYA zur Sperre berechtigt, wenn der Kunde mit einem Nettobetrag von mindestens 27 Euro in Zahlungsverzug ist. Die Sperre erfolgt 24 Stunden nachdem der Kunde über die Sperre informiert worden ist. Die Sperre wird nach Zahlung aller offenen Forderungen aufgehoben.

 

 

10.9 Kundenkonten mit schädigendem Inhalt können durch NAVAYA gesperrt werden. Darüber informiert NAVAYA den Kunden nach Möglichkeit im Voraus.

 

 

10.10 Im Falle einer durch den Kunden verschuldeten Sperre bleibt der Kunde zur Fortzahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

 

 

  1. Sicherung der Kundendaten

 

 

11.1 Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten vor Eingabe in die Software ordnungsgemäß zu sichern.

 

 

11.2 NAVAYA führt in regelmäßigen Abständen eine Sicherung der eingegebenen Kundendaten durch. Dabei wird der jeweilige Stand der Daten gespeichert, so dass im Falle eines Datenverlustes eine Wiederherstellung entsprechend des zuletzt gespeicherten Stands durchgeführt werden kann.

 

 

  1. Kundenservice

 

 

NAVAYA wird Anfragen (telefonisch oder per E-Mail) des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software so rasch wie möglich nach Eingang beantworten. 

 

 

  1. Export

 

 

13.1 Gelten im Falle der Nutzung der Software durch den Kunden Import- oder Exportvorschriften (z.B. US-Exportkontrollen), steht ausschließlich der Kunde in der Pflicht, diese zu beachten und umzusetzen.

 

 

13.2 NAVAYA ist von sämtlicher Haftung, die auf einem von dem Kunden begangenen Verstoß gegen Import- oder Exportvorschriften basiert, freigestellt. Der Kunde wird NAVAYA nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen.

 

 

  1. Kündigung und Vertragsende

 

 

14.1 Der Vertragsbeginn ist der Tag der Freischaltung.

 

 

14.2 Der Kunde kann den Vertrag oder die Lizenzen mit einer Frist von einem Monat kündigen. NAVAYA ist berechtigt, den Vertrag oder die Lizenzen mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Für Teilkündigungen gelten die vorgenannten Fristen ebenfalls, es sei denn, dass eine andere Vereinbarung zwischen den beiden Vertragsparteien schriftlich getroffen wurde.

 

 

14.3 Der Kunde ist berechtigt, Lizenzen jederzeit zu bestellen oder zu kündigen. Für neue Lizenzen beginnt eine neue Mindestlaufzeit einem Monat. Werden Lizenzen gekündigt, enden diese nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit.

 

 

14.4 Führt der Kunde ein Upgrade bzw. Downgrade des Softwarepakets, beginnt die Kündigungsfrist von vorn.

 

 

14.6 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn:

 

 

a.) der Kunde mit der Zahlung von Entgelten im Verzug ist und diese Zahlung nach Mahnung innerhalb angemessener Frist nicht durchführt,

 

 

a.) der Kunde mit der Zahlung von Entgelten im Verzug ist und ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt und/oder ein solches Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

 

 

a.) Vertragspflichten durch den jeweils anderen Vertragspartner grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung verletzt worden sind.  

 

 

14.7 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses durch NAVAYA aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden verpflichtet sich der Kunde, NAVAYA den aus der außerordentlichen Kündigung resultierenden Schaden zu ersetzen.

 

 

14.8 Bei einer Kündigung des Vertrags enden sämtliche Lizenzen mit dem Ablauf der Mindestlaufzeit. Der Vertrag endet mit Beendigung der Lizenzen und die Lizenzen mit der Beendigung des Vertrages.

 

 

14.9 Nach Beendigung des Vertrages wird der Zugang zum Kundenkonto gesperrt. Die im Kundenkonto hinterlegten Daten werden 14 Tage nach Beendigung des Vertrages gelöscht. Dies betrifft auch die Daten der Nutzer. Der Kunde ist für das rechtzeitige Sichern der Daten auf seinem lokalen System verantwortlich.

 

 

14.10 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

 

 

14.11 Für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten seiner Kundendaten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

 

 

  1. Referenzangabe

 

 

Für die Dauer des Vertrags ist NAVAYA berechtigt, den Kunden gegenüber Dritten als „Referenzkunden“ zu benennen und den Namen sowie das Logo des Kunden auf den eigenen Internetseiten zu platzieren.

 

 

  1. Datenschutz und Geheimhaltung

 

 

16.1 NAVAYA und der Kunde verpflichten sich, die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.

 

 

16.2 Die Einholung der erforderlichen Zustimmungserklärungen seiner Vertragspartner obliegt der ausschließlichen Verantwortung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, welche für die etwaige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zutreffen. Im Falle eines Verstoßes stellt der Kunde die NAVAYA von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

 

 

16.3 NAVAYA und der Kunde verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen zur vertraulichen Behandlung aller Informationen im Rahmen des Vertragsverhältnisses, die als vertraulich bezeichnet oder als vertraulich anzusehen sind. Die Information über das Bestehen der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern ist nicht vertraulich.  

 

 

16.4 Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages.

 

 

16.5 Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht nicht für solche Informationen, die

 

 

– Gemeingut der Fachwelt waren oder nach Kenntnisgabe wurden;

 

 

– dem Informationsempfänger nachweislich vor Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner bekannt oder zugänglich waren;

 

 

– dem Informationsempfänger nach Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner nachweislich auf rechtmäßige Weise durch Dritte, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen, bekanntgegeben werden.

 

 

16.6 Gesetzliche Auskunftspflichten durch beide Vertragsparteien bleiben der vorgenannten Bestimmungen unberührt. Dies gilt auch für die den Vertragsparteien überlassenen Informationen.

 

 

  1. Schlussbestimmungen

 

 

17.1 Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

 

 

17.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame als vereinbart, die der gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

 

17.3 Alle Nebenabreden und Änderungen, die diesen Vertrag betreffen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses als solches.

 

 

17.4 Rechte und Pflichten können ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die vorgenannte Regelung gilt unter dem Vorbehalt der Regelung in Ziffer 4.3.

 

 

17.5 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Magdeburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

 

17.6 Der Gerichtsstand ist Magdeburg.

 

 

17.7 Als Werktage gelten alle Tage von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage.

 

 

17.8 Vertragssprache ist Deutsch